Wenn du abgemahnt wurdest, solltest du diese Abmahnung auf jeden Fall ernst nehmen. Veranlasse so schnell wie möglich eine fachkundige Prüfung innerhalb der gesetzten Pflicht, denn ohne Reaktion könnte dir ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren drohen.
Es wird geprüft, ob ein Verstoß gegen z.B. Markenrecht/ Wettbewerbsrecht vorliegt. Möglicherweise könnte es sich um eine falsche Sachverhaltswiedergabe handeln.
Danach wird geprüft, ob die Unterlassungserklärung korrekt oder ggf. zu weit formuliert ist. Ist die Reichweite der Unterlassungserklärung in Ordnung? Ein Vertrag gilt ein Leben lang und kann in der Regel nicht angefochten, nicht gekündigt und nicht widerrufen werden.
Ganz zum Schluss wird die Vertragsstrafenregelung geprüft, also ob der Streitwert richtig angesetzt wurde.
Wurdest du unberechtigt abgemahnt, kannst du als Abgemahnte/r von dir aus in die Offensive gehen:
- Gegenabmahnung
- Negative Feststellungsklage erheben
- Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Eilverfahren), wenn der Gegner auch an Abnehmer herantritt.
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