Das gerichtliche Mahnverfahren wird in zwei Abschnitte gegliedert: Das Verfahren um den Anlass des Mahnbescheides und anschließend das Verfahren um den Erlass des Vollstreckungsbescheides. Somit gibt es immer wieder die Möglichkeit, dass sich der Schuldner doch noch wehrt.
Zunächst stellst du einen Antrag, der auf amtlichen Vordruck gemacht werden kann. Auf der zentralen Adresse findet auch zugleich eine Plausibilitätskontrolle statt. Der Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens kann vier bis sechs Wochen dauern. Wenn du also damit rechnen kannst, dass Widerstand geleistet wird, ist eine Klage sinnvoller.
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, die Gerichtskosten und Anwaltskosten richten sich nach dem Betrag, den du einforderst. Bei einem gerichtlichen Mahnverfahren sind diese deutlich günstiger als bei einem Klageverfahren. Das Klageverfahren kannst du immer dann selbst in die Hand nehmen, wenn die Grenze von 5.000 Euro nicht überschritten wird.
Nicht selten kommt jemand in Zahlungsschwierigkeiten und kann das Geld in absehbarer Zeit zahlen. Hier kann dann ein abstraktes Schuldanerkenntnis zustande kommen und unterschrieben werden. Beim Notar unterschreibt der Schuldner, dass ein bestimmter Betrag zurückgezahlt werden muss und er deswegen an einer Zwangsvollstreckung teilnimmt.
Ich habe versucht, die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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