Es wird grundsätzlich zwischen der persönlichen und der sachlichen Steuerpflicht unterschieden.
Persönliche Steuerpflicht:
- Subjektqualifikation: Wer ist steuerpflichtig?
- Steuerstatus: unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht? Bei natürlichen Personen ist der gewöhnliche Aufenthalt, Wohnsitz und Staatsangehörigkeit wichtig. Bei juristischen Personen ist der Gründungsort, Verwaltungssitz und der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung wichtig. Dazu kommt der Umfang der persönlichen Steuerpflicht (Welteinkommen/-vermögen oder nur Inlandseinkommen/- vermögen).
Sachliche Steuerpflicht:
- Innerstaatliche Regelungen (Quellensteueransprüche, (in-)direkte Anrechungen)
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen: Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit nach DBA; Begrenzung der ausländischen Besteuerung bei grenzüberschreitender Tätigkeit; Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte bzw. Anrechnung ausländischer Steuern
- Steuerliche Anreize im In- bzw. Ausland und deren Wirksamkeit
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