Im Umsatzsteuerrecht gilt grundsätzlich das Prinzip der Sollversteuerung. Das bedeutet, dass der Umsatz im Monat, in dem eine Leistung erbracht oder eine Lieferung erfolgt, angemeldet und zum Fälligkeitstermin abgeführt werden muss.
Die Istversteuerung besagt, dass erst bezahlt werden muss, wenn das Geld tatsächlich eingegangen ist.
Die Expertin würde in den meisten Fällen die Ist-Versteuerung empfehlen, um die Liquidität nicht zu stark einzuschränken. Es gibt jedoch eine Grenze, die du beachten solltest. Liegt der Umsatz über 500.000 Euro, darfst du keine Ist-Versteuerung wählen.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden