Arbeitsunfähigkeit:
- liegt dann vor, “wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann”
- bis zu sechs Wochen: normale Lohnfortzahlung
- bis zu 72 Wochen: Krankengeld
- bis zu 200 Wochen: erwerbsunfähig
Hier gehst du zum Arzt, lässt dich krankschreiben und irgendwann bist du wieder gesund. Diese Art ist am einfachsten, denn jeder von uns wird mal krank.
Für die Erwerbsunfähigkeit musst du erstmal Anspruch darauf haben. Damit das gilt, musst du folgende Punkte erfüllen:
- in den letzten fünf Jahren Pflichtmitglied der Deutschen Rentenversicherung
- in den letzten drei Jahren Pflichtbeiträge gezahlt
- drei Jahre außer Stande sein, eine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes auszuüben
Kannst du mehr als sechs Stunden täglich arbeiten, bekommst keine Erwerbsminderungsrente (EMR). Arbeitest du zwischen drei bis sechs Stunden täglich, bekommst du die halbe EMR (ca. 17 Prozent) und wenn du weniger als drei Stunden täglich arbeitest, bekommst du die volle EMR (ca. 34 Prozent).
Damit du aber als erwerbsunfähig anerkannt wirst, musst du zahlreiche Arztbesuche über dich ergehen lassen. Der Experte erzählt, dass das kein Spaß sei. Notwendige Papiere solltest du daher mit deinem Anwalt oder einem Rentenberater ausfüllen, damit du nicht doch— trotz Krankheit— arbeiten musst.
Eine Berufsunfähigkeit gilt dann, wenn du deinen aktuellen Beruf “ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kannst”. Dabei musst du nicht komplett berufsunfähig sein. Es reicht, wenn du deinen Job nicht mehr so ausüben kannst, wie vor der Krankheit.
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