Sach- und Personenschäden werden üblicherweise in der Betriebshaftpflicht abgedeckt, die Vermögensschäden über die Vermögensschadenhaftpflicht. In der Berufshaftpflicht gehören die beiden Punkte dazu. Es wird beides benötigt und in einer guten Berufshaftpflicht ist es enthalten.
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