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Welche Angaben beim Finanzamt tätigen zur Eingruppierung freiberufliche Tätigkeit als Körpertherapeutin?

1 Person fragt sich das

Ich möchte neu gründen und wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass die Eingruppierung des Finanzamtes beziehungsweise meine Ausführungen über meine Tätigkeit wichtig wären, um nicht als Gewerbetreibende, sondern freiberufliche Tätigkeit eingestuft zu werden.
Was sollte ich angeben, damit ich als Körper-Therapeutin (keine Physiotherapeutin o. ä. sondern 5jährige private Ausbildung im Shiatsu) keine Probleme mit Gewerbesteuer bekomme?
Ich behandle nur privat zahlende Menschen, kein Gewerbe nötig.
Ich habe diese Törigkeit schon mal nebenher betrieben, bin umgezogen, Und wurde jetzt in Bayern als "Journalistin" eingestuft bzw. übernommen. Da meine Selbstständigkeit die letzten Jahre ruhte, habe ich dies noch nicht richtig gestellt.
Nun möchte ich neu anmelden.

Damaris Fischer
Damaris Fischer
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