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Welche Auskunft müssen bei der Scheidung über das eigene Vermögen erteilt – und welche Belege müssen dazu vorgelegt werden?

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Vermögenspositionen: Alle Bankkonten, Immobilien, Fahrzeuge, Geschäftsinventar, Sparbücher und Schulden müssen angegeben werden.
Belege: Kontoauszüge, Steuerbescheide, Verträge und andere relevante Dokumente müssen als Nachweis vorgelegt werden.
Vollständigkeit der Auskunft: Die Auskunft muss vollständig und wahrheitsgemäß sein. Wenn Zweifel bestehen oder bestimmte Vermögenswerte (z. B. ein Bankkonto) nicht angegeben werden, kann dies zu einer eidesstattlichen Versicherung führen, um die Korrektheit der Angaben zu überprüfen.
Eidesstattliche Versicherung: Wird erforderlich, wenn nachträgliche Korrekturen an der Auskunft vorgenommen werden oder Indizien für fehlende Angaben bestehen. Eine Falschangabe kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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