Grundsätzlich lassen sich die Versicherten in zwei Gruppen teilen. Es gibt die Pflichtversicherten, bei denen es der Gesetzgeber vorschreibt, versichert zu sein, und die Berufsordnung bei sogenannten verkammerten Berufen. Folgende gehören dazu: Architekten und Ingenieure, Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Therapeuten mit kassenärztlicher Zulassung, sowie Versicherungsvermittler, Immobilienkreditvermieter und Hausverwalter. Alle weiteren Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen sind “freiwillig” versichert. Bei eigenen Fehlern, Fehlern von Angestellten, Subunternehmern und Werkstudenten wird jedoch immer vollumfänglich für die entstandenen Schäden gehaftet. Ralph Günther erklärt, dass die Haftung nur in geringem Umfang vertraglich eingeschränkt werden könnte und nicht allgemein ausgeschlossen wird. Auch wenn es nicht immer gefordert sei, mache es trotzdem Sinn, eine Berufshaftpflicht abzuschließen, erzählt er weiter. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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