Hallo Antje, ich verstehe deine Frage nicht.
Wenn zwei oder mehr Unternehmer als Bietergemeinschaft das Angebot abgegeben haben, dann sind sie bereits eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Vertragspartner des Auftragsgebers sind dann eben nicht die einzelnen Gesellschafter der GbR sondern die GbR selbst. Der Spezialfall der GbR ist die Arbeitsgemeinschaft, die nur für ein bestimmtes Projekt zusammen kommt.
Viel Erfolg
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