Eine Prüfung der Versicherungspflicht findet rückwirkend für einen bestimmten Zeitraum statt, für welchen der oder die Selbstständige den Rentenversicherungsbeitrag zahlen muss.
Es ist möglich, den Mindestbeitrag oder den prozentualen Beitrag— je nach Einkommen— zu zahlen. Gründer und Gründerinnen können in den ersten drei Jahren einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht stellen.
Der Experte betont, dass die Versicherungspflicht eine vergangenheitsbezogene und aktuell fortlaufende Geschichte sei, die sich aufgrund von Änderungen in den Kriterien ändern könne.
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