1. Wahl der Rechtsform: Einzelunternehmen, GmbH oder UG bieten verschiedene steuerliche Vorteile je nach Betriebsgröße und Einkommensnutzung.
2. Mehrere Identitäten: Man kann verschiedene Einkunftsarten (z. B. selbstständig und gewerblich) trennen, um unterschiedliche steuerliche Vorteile zu nutzen.
3. Gewinnermittlungsart: Entscheidung zwischen Einnahmeüberschussrechnung und Bilanzierung, abhängig von Gewinn und Umsatz, um steuerliche Wahlrechte auszuschöpfen.
4. Ist- vs. Soll-Versteuerung: Unternehmer können entscheiden, wann Umsatzsteuer abgeführt wird, was Liquiditätsvorteile bietet.
5. Immobilien: Steuervorteile bei Immobiliennutzung, wie Renovierungen und die langfristige steuerfreie Veräußerung nach 10 Jahren, sowie die Möglichkeit, Immobilien in GmbHs zu halten.
6. Kapitalanlagen: Günstigere Besteuerung von Kapitalgewinnen, wenn Aktien in einer vermögensverwaltenden UG oder GmbH gehalten werden.
7. Vermögensübertragungen auf Kinder: Einkommensquellen können auf minderjährige Kinder übertragen werden, um deren Grundfreibeträge steuerfrei zu nutzen.
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