Sie können natürlich in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Wenn das Gesamteinkommen Ihres nicht gesetzlich krankenversicherten Ehegattens regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt UND regelmäßig höher als Ihr Gesamteinkommen ist, kann das Kind jedoch nicht mehr beitragsfrei familienversichert sein und geht in den Status eines freiwilligen Mitglieds über. Das Kind kann sodann natürlich auch in die private Krankenversicherung wechseln.
Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich
hier kostenlos registrieren.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden