Eine Hierarchie gibt es insofern, als es allgemeine Regelungen gibt und Ausnahmen davon:
Alle Selbstständigen inklusive Kleinunternehmer (nach § 19 UStG) unterliegen der E-Rechnungspficht, müssen also ab 1.1.25 E-Rechnungen annehmen und (weil Umsatz < 22.500 und damit auch < 800.000 Euro) ab 1.1.2028 E-Rechnungen an inländische Firmenkunden versenden.
Beim Versenden der E-Rechnungen gibt es jedoch Ausnahmen von der Pflicht: Rechnungen bis zu 250 Euro, Fahrscheine, Rechnungsempfänger, die nicht Unternehmen sind und/oder nicht inländisch sind.
Für dich gilt dann also: du musst ab 1.1.25 E-Rechnungen annehmen, brauchst aber selbst keine versenden, weil bei dir ja gleich zwei Ausnahmen greifen - es braucht aber nur eine erfüllt sein.
Tipp: Um Antworten auf spezielle Fragen wie diese gut einordnen zu können, empfehle ich zunächst unter www.vgsd.de/beitrag-p…link/66460 den FAQ mit den Antworten auf die häufigsten Fragen zur E-Rechnungspflicht zu lesen.
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