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Welche Kriterien greifen, wenn es welche pro und welche contra E-Rechnungspflicht gibt?

1 Person fragt sich das

Gibt es eine Hierarchie bei den Kriterien, wer E-Rechnungen stellen muss? Also ich bin u.a. als Kleinunternehmerin nach §19 von der UST befreit, stelle Rechnungen bisher nur an Privatpersonen und sie sind alle unter 250 €. Also ein Kriterium (Kleinunternehmerin) "für" und 2 "gegen" E-Rechnungen (Privatkunden, Rechnungen unter 250 Euro) zu versenden. Was greift denn dann?

Mitgliederfrage (via VGSD)
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Eine Hierarchie gibt es insofern, als es allgemeine Regelungen gibt und Ausnahmen davon:

Alle Selbstständigen inklusive Kleinunternehmer (nach § 19 UStG) unterliegen der E-Rechnungspficht, müssen also ab 1.1.25 E-Rechnungen annehmen und (weil Umsatz < 22.500 und damit auch < 800.000 Euro) ab 1.1.2028 E-Rechnungen an inländische Firmenkunden versenden.

Beim Versenden der E-Rechnungen gibt es jedoch Ausnahmen von der Pflicht: Rechnungen bis zu 250 Euro, Fahrscheine, Rechnungsempfänger, die nicht Unternehmen sind und/oder nicht inländisch sind.

Für dich gilt dann also: du musst ab 1.1.25 E-Rechnungen annehmen, brauchst aber selbst keine versenden, weil bei dir ja gleich zwei Ausnahmen greifen - es braucht aber nur eine erfüllt sein.

Tipp: Um Antworten auf spezielle Fragen wie diese gut einordnen zu können, empfehle ich zunächst unter www.vgsd.de­/beitrag-p­…link/66460 den FAQ mit den Antworten auf die häufigsten Fragen zur E-Rechnungspflicht zu lesen.

Frank
Frank
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