Als Marke können nach §3 Abs. 1 MarkenG alle Zeichen, [...] geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Zeichen können insbesondere sein:
- Abbildungen
- Buchstaben
- Zahlen
- Klänge
- dreidimensionale Gestaltungen
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