Mit dem Zahlungsverzug hast du als Gläubiger drei verschiedene Möglichkeiten.
So kannst du verlangen, dass der Schuldner Verzugszinsen zahlt. Der Zinssatz ist gesetzlich geregelt. Wenn ein Verbraucher beteiligt ist, sind es fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und zwischen Unternehmern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Zinsen müssen pauschal ab dem Tag nach Verzugseintritts gezahlt werden.
Außerdem kannst du die Verzögerung des Schadens geltend machen und eine Verzugspauschale von 40 Euro verlangen. Bei dem Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens fallen Kosten wie weitere Mahnungen herein. Vor Gericht werden diese nur mit maximal 12,50 Euro anerkannt und auch nicht bei der ersten Mahnung. Da es für den Kunden immer teurer wird, je länger er wartet, zahlen die meisten doch recht zügig.
Daneben kannst du über den Ersatz des Verzögerungsschadens Kosten der Rechtsverfolgung geltend machen. Ab dem Zeitpunkt, in dem sich der Kunde in Verzug befindet, kannst du einen Anwalt hinzuziehen oder zum Inkassobüro gehen. Die entstandenen Kosten muss am Ende der Schuldner als Verzögerungsschaden ersetzen.
Ich habe versucht, die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden