1. Sichere Unterlagen zum Anfangsvermögen:
Du trägst die Beweislast für dein Anfangsvermögen. Stelle sicher, dass du Belege wie Kontoauszüge oder Depotauszüge hast. Banken stellen diese Unterlagen bis zu 10 Jahre bereit – danach wird es schwierig.
2. Dokumentiere Schenkungen:
Schenkungen, die du während der Ehe erhalten hast, zählen zu deinem Anfangsvermögen und mindern den Zugewinn. Ohne Belege wie Kontoauszüge oder Schenkungsurkunden kann das schwer nachweisbar sein. Eine Bestätigung vom Schenkenden vor dessen Ableben ist hilfreich.
3. Kenne das Vermögen deines Ehepartners:
Informiere dich frühzeitig über das Vermögen deines Ehepartners. Ein Auskunftsrecht allein reicht oft nicht aus, besonders wenn Vermögen böswillig verschwiegen wird. Solange die Beziehung gut ist, verschaffe dir auf legalem Weg einen Überblick.
4. Hole rechtzeitig Beratung ein:
Lass dich vor der Zustellung des Scheidungsantrags rechtlich und steuerlich beraten. Kosten für Beratungen vor diesem Zeitpunkt können das gemeinsame Vermögen mindern und werden von beiden Parteien getragen.
5. Überlege einen Immobilienkauf in der Trennungsphase:
Ein Immobilienkauf vor der Scheidung kann sinnvoll sein. Die damit verbundenen Anschaffungskosten (Makler, Notar, Grunderwerbsteuer) mindern dein Endvermögen und werden anteilig auf deinen Ehepartner umgelegt.
6. Beachte Versicherungen:
Rentenversicherungen mit Kapitalwert fallen in den Zugewinn, während Rentenversicherungen mit Rentenansprüchen in den Versorgungsausgleich einfließen..
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