Wichtig zu wissen: Schreibe erst, nachdem du dich gemeldet hast, Rechnungen. Beachte immer die Vorschriften für das Erstellen und Empfangen von Rechnungen. Für Rechnungen unter 150 Euro liegen weniger Vorschriften vor als bei Rechnungen über 150 Euro.
Es müssen sowohl die Rechnungsstellenden als auch die Empfänger vermerkt sein. Stellst du eine Rechnung fehlerhaft aus, kannst du diese nicht steuerlich absetzen. Außerdem könnte das Kunden verärgern. Am Ende des Jahres sind Selbstständige verpflichtet, eine Einnahme-Überschussrechnung zu erstellen, es sei denn, sie haben eine Rechtsform gewählt, die zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet. Sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende sind von der Einkommenssteuer betroffen. Dagegen stellt die Entscheidung, ob Umsatzsteuer berechnet und Vorsteuer geltend gemacht werden soll oder ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, eine Wahlmöglichkeit dar.
Die Kleinunternehmerregelung wurde speziell für nebenberufliche Selbstständige eingeführt, um sie von zusätzlichen Umsatzsteuererklärungen zu entlasten. Dein Gesamtumsatz pro Jahr muss dabei unter 17.500 Euro liegen, damit du die Regelung in Anspruch nehmen kannst. Steigt dein Umsatz über die Jahre aber immer weiter und du überschreitest diese Grenzen, wirst du umsatzsteuerpflichtig. Lass dich in solchen Fällen beraten.
Gewerbetreibende sind zudem zur Gewerbesteuer verpflichtet, während Freiberufler von dieser Steuer befreit sind.
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