Selbstständige sollten in einem Ehevertrag besonders auf die Regelung von Gesellschaftsvermögen achten. Häufig wird vereinbart, dass Unternehmensanteile im Falle einer Scheidung nicht in den Zugewinnausgleich einfließen. Das schützt das Unternehmensvermögen, kann aber auch steuerliche Nachteile haben, wie etwa Schenkungssteuern bei Ausgleichszahlungen.
Ein weiteres Problem ist die Bewertung von Unternehmensanteilen. Oft wissen Selbstständige nicht genau, wie viel ihr Unternehmen wert ist, was bei einer Scheidung zu Unsicherheiten führen kann. Ohne einen klaren Ehevertrag wird der Wert oft geschätzt, was ungenau sein kann. Deshalb ist es wichtig, im Ehevertrag festzulegen, wie das Unternehmensvermögen im Falle einer Scheidung behandelt wird. Wenn keine genaue Bewertung möglich ist, könnte man sich darauf einigen, das Unternehmen zu verkaufen oder später aufzulösen und den Erlös zu teilen.
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