Jedes Jahr gibt die Regierung, neue Steuerregeln vor. Im Jahr 2023 war das Wachstumschancengesetz mit 50 verschiedenen Steueränderungen in verschiedenen Gesetzen an der Reihe. Obwohl die Regierung das Gesetz bereits verabschiedet hat, ist es noch nicht durch den Bundesrat gegangen und hängt auch im Vermittlungsausschuss fest.
Zum einen gibt es organisatorische Änderungen, wie zum Beispiel die Aufbewahrungsfristen, die in Zukunft von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Auch die Form der Aufbewahrung wird genauer festgelegt: Online-Belege müssen online gespeichert werden und Papier-Belege müssen physisch aufbewahrt werden. Die Änderungen betreffen auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die nun ab einem Vorjahresumsatz von 2.000 Euro statt wie bisher 1.000 Euro abgegeben werden muss.
Des Weiteren werden die Buchführungspflichtgrenzen angehoben, sodass Unternehmen erst ab einem Umsatz von 800.000 Euro oder einem Gewinn von 80.000 Euro zur doppelten Buchführung und damit zur Bilanzierung verpflichtet sind. Unternehmen, die unter diesen Grenzen bleiben, können weiterhin die Ist-Versteuerung und die Einnahmeüberschussrechnung nutzen.
Eine wichtige Änderung betrifft die Rechnungsschreibung, die zunehmend auf elektronische Rechnungen umgestellt wird. Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass ab einem bestimmten Umsatz Unternehmen ihre Rechnungen nur noch elektronisch übermitteln wollen.
Auch gibt auch einige wenige Änderungen mit Steuersparpotenzial, wie zum Beispiel die Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Hier können Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Anschaffungswert von 5.000 Euro nun pauschal über drei Jahre abgeschrieben werden.
Eine weitere interessante Änderung ist die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bestimmte Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 01.01.2020 und 31.12.2022 und dem 1.10.2023 und dem 31.12.2024 angeschafft wurden. Dies ermöglicht eine höhere Abschreibung in den ersten Jahren nach der Anschaffung.
Zusammengefasst können diese Änderungen die steuerliche Situation von Solopreneuren deutlich beeinflussen und es lohnt sich, sie im Blick zu behalten und gegebenenfalls steuer-optimierende Maßnahmen zu ergreifen.
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