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Bei welcher Behörde kann der Antrag zur USt-Befreiung nach § 4 Nr. 21 a), bb) UStG in Schleswig-Holstein gestellt?

1 Person fragt sich das

Es geht inhaltlich um Umsätze, die ich für Bildungseinrichtungen erbringe und bezieht sich auf die Neuregelungen des JStG 24, gültig ab 2025.
In NRW sind die Bezirksregierungen dafür zuständig.
Welche Behörde ist in Schleswig-Holstein dafür zuständig?
Vielen Dank für eine Antwort.

Daniela Kuhl
Daniela Kuhl
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Eine schnelle Suche auf www.schleswig-holstein.de­ ergab folgenden Link. Dort steht zwar, das sei für den Kulturbereich, aber dasselbe Ministerium ist auch für die berufliche Fortbildung zuständig.
www.schleswig-holstein.de­/DE/landes­…_21_Kultur

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