Schritt eins besteht darin, zu prüfen, ob du Rentenbezüge von der Deutschen Rentenversicherung erhälst. In diesem Fall erhältst du einen Zuschuss von 7,3 % der Rentenhöhe zur Krankenversicherung. Unabhängig davon, ob du gesetzlich oder privat versichert bist. Die Rente ersetzt den Arbeitgeberanteil, den du selbst zahlen musst.
Wenn du in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchtest, musst du zunächst die Höhe der gesetzlichen Rente feststellen und prüfen, ob du die 9/10-Regel erfüllst. Das heißt: ob du während der zweiten Hälfte deines Arbeitslebens zu 90 % in der gesetzlichen Krankenkasse versichert warst. Wenn du diesen Status erreichst, zahlst du den Krankenversicherungsbeitrag nur noch aus den Renteneinnahmen. Wenn du die 9/10-Regel nicht erfüllst, wirst du freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse. Du musst den Beitrag aus sämtlichen Einkünften, wie z.B. Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen, vollständig selbst tragen.
Bei der privaten Krankenversicherung erhältst du ebenfalls einen Zuschuss. Wenn du vor 30 Jahren in die PKV eingetreten bist und dich noch im alten Tarifsystem befindest, hast du Anspruch auf den Standardtarif der PKV. Dieser funktioniert ähnlich wie die gesetzliche Krankenkasse, und der Beitrag richtet sich nach dem Alter. Der durchschnittliche Beitrag für den Standardtarif liegt derzeit bei rund 330 €. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung werden die meisten Menschen, die in die PKV wechseln, höhere Beiträge zahlen.
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