Vereinfacht könnte man sagen, dass die AVP jeden Selbstständigen betreffe, der nicht schon in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in einem berufsständischen Versorgungswerk beziehungsweise der landwirtschaftlichen Alterskasse versicherungspflichtig sei, erklärt Herr Kesberger. Alle anderen können durch die gesetzliche Rentenversicherung oder durch eine private Altersvorsorge im Rahmen einer Basisrente die AVP erfüllen. Er erklärt weiter, dass es wünschenswert sei, noch eine Alternative zu haben, wie ein Altersvorsorgedepot. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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