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Wenn die Abmahnung im Briefkasten liegt - was gilt es nun zu tun?

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Sobald du eine Abmahnung erhalten hast, solltest du am besten umgehend handeln: Veranlasse eine fachkundige Prüfung innerhalb der gesetzten Frist. Reagierst du nämlich gar nicht, droht dir ein kostspieliges einstweiliges Verfügungs- oder Klageverfahren!

Lasse deshalb, von einem Anwalt prüfen, ob der gerügte Verstoß tatsächlich vorliegt: Folgende Fehler können in einer Abmahnung auftauchen:

  • Ist die Wiedergabe des Sachverhalts möglicherweise falsch?
  • Sind die Mindestanforderungen an die Abnahme erfüllt? Ist die Unterlassungserklärung korrekt oder ggf. zu weit formuliert?
  • Ist die Vertragsstrafe in Ordnung? Ist der Streitwert richtig angesetzt?

Bei unberechtigter Abmahnung kannst du (bzw. der Abgemahnte) von dir aus in die Offensive gehen:

  • Das Erheben einer Gegenabmahnung ist ggf. möglich.
  • Das Erheben einer negativen Feststellungsklage ist ggf. möglich.
  • Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist ggf. möglich.

Was droht dem Abgemahnten bei Nichtbeachtung der Abmahnung?
Ist die Abmahnung berechtigt, reagiert der Abgemahnte aber nicht, drohen insbesondere folgende Szenarien:

1. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (gerichtliches Verfahren). Dieses setzt voraus, dass die sog. “Dringlichkeitsfrist” (i.d.R 4 Wochen bis 2 Monate) noch nicht abgelaufen ist.

2. Darauf folgt dann entweder die Annahme der einstweiligen Verfügung mit Abschlussschreiben oder der Widerspruch:

  • Wird die einstweilige Verfügung durch ein Urteil nach Widerspruch bestätigt, ist die Berufung möglich.
  • Erweist sich die Anordnung der einstweiligen Verfügung als von Anfang an als unberechtigt, kann der Antragsgegner einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch geltend machen (§945 ZPO).
Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Ausführliche Antwort des Experten

Achtung, Achtung
Wo Abmahngefahren für Selbstständige lauern

Mit Bengt Langer und Dirk Hübsch

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