Ja die Hoffnung stirbt zuletzt, aber wer bei der L-Bank auf einen freundlichen, verständnisvollen Mitarbeiter hofft ist schon tot, sorry.
Ich wurde ebenfalls angeschrieben und befand mich zu der Zeit in Thailand. Wichtig: Die Links in der Nachricht FUNKTIONIERTEN NICHT. Auch nicht die der ersten Erinnerung zwei Wochen später. Egal welchen Browser ich benutzte. Auch ein Freund in Deutschland kam nicht weiter. Entweder war die Website nicht verfügbar, oder der Verbindungsversuch wurde wegen Zeitüberschreitung abgebrochen. Vielleicht wäre es eher eine Strategie, sich (auch) darauf zu berufen. Ich habe taggleich reagiert, die Situation geschildert und auch die 10-Tages-Frist moniert. Ich wußte ja noch nicht einmal, was die eigentlich von mir wollen. Es war von 'Fragen zur Neustarthilfe' die Rede. Näheres erfuhr man nur durch die (inoperablen) Links. Es hat fast 5 Wochen gedauert, bis das angeschriebene Beschwerdemanagement reagierte und mir konkret mitteilte, was die haben möchten. Darunter auch den Nachweis der Anmeldung der Selbstständigkeit vor 17 Jahren, was ich völlig unangemessen finde. Zu dieser Zeit war ich in Japan. Zwei Wochen später, sofort nach meiner Rückkehr, habe ich über die inzwischen operablen Links alles eingesehen und festgestellt, dass die mir übermittelten Antragsnummern gar nicht mit meinen Antragsnummern übereinstimmen (!). Dennoch habe ich die Umsatzdaten gesendet in einer Excel-Datei mit dem Datum des jeweiligen Umsatzes. Ich bin Solo-Selbstständiger oder Freiberufler, ich mache keine Bilanz, keinen Betriebsabrechnungsbogen, nur eine EÜR. Und die unterteilt die Umsätze nicht monatlich. Das wurde vollständig ignoriert. Jetzt soll ich beide NSH's für das III. und IV. Quartal zurückzahlen. Erst meine Steuerberaterin infomierte mich, dass die in den Anfragen durch die L-Bank genannten Nummern die Vorgangsnummern meiner Schlußabrechnungen sein könnten. Die Nachfragen bezogen sich aber auf die Anträge, nicht auf Vorgangsnummern. Das ist dann aber auch begrifflich völlig daneben.
Ich werde definitiv einen Anwalt einschalten und im Zweifel auch klagen. Mir reicht es dermaßen, wie mit Selbstständigen in diesem Land umgegangen wird und welches Unverständnis herrscht gegenüber der Art des Geschäftes z. B. der Freiberufler. Ich fertige doch nicht extra für die L-Bank einen Betriebsabrechnungsbogen oder eine Bilanz an.
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