Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Wer ist noch betroffen vom Schluss-Ablehnungsbescheid zur Neustarthilfe wegen versehentlicher Nicht-Einhaltung einer 10-Tages-Frist?

4 Personen fragen sich das

Es gibt zwar schon eine ähnliche Anfrage hier, aber das Thema treibt mich so sehr um, dass ich es nochmal separat einbringe.
Für die Endabrechnung der Neustarthilfe hat mir die L-Bank in Ba-Wü per E-Mail einen Link zugeschickt, über den ich meine Einkommensnachweise einreichen sollte. Das Problem war: der Link war nur 10 Tage gültig und ich hatte viel anderes zu tun.
Nach 10 Tagen war er dann abgelaufen und ich konnte die Unterlagen nicht mehr einreichen. Das hat sich 3x wiederholt, weil ich versäumt habe, mir den Ablauf der Frist zu merken. Wäre der Link 30 Tage gültig gewesen, wäre alles längst vom Tisch.
Nun soll ich also das Geld zu 100 % zurück erstatten, was ein harter Schlag ist.
Ich habe Widerspruch eingelegt und werde im Zweifelsfall auch klagen.
Die Vorgehensweise der L-Bank finde ich in mehrfacher Hinsicht schwierig: es gab keinen Hinweis auf die Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung der Frist, nirgendwo kann man etwas über das Prozedere nachlesen (wie zuvor bei der Abrechnung vor 2 Jahren auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft), es gibt kein Zwischenstadium einer Mahnung, sondern kompletter Entzug der Hilfen. Ich finde, da fehlt jegliche Verhältnismäßigkeit. Die Neustarthilfen waren dafür gedacht, Selbständige zu unterstützen. Jetzt lösen sie zumindest bei mir gerade ein Desaster aus!
Eine 10-Tages-Frist finde ich sehr kurz für Solo-Selbständige, die - wie ich - auch mal eine ganze Woche für einen Auftrag unterwegs sind. Bei den vorherigen Abrechnungszeiträumen gab es jeweils zwei bis drei Monate, lediglich um ein paar Zahlen einzutragen, und diese Zeiträume wurden ein halbes Jahr im Voraus angekündigt.
Jetzt gilt es innerhalb von 10 Tagen einen Wust von Papieren einzureichen und wer das nicht schafft, muss alles zurückbezahlen - das finde ich unverhältnismäßig!

Wer ist in einer ähnlichen Situation und möchte sich austauschen?
Hat jemand schon Widerspruch eingelegt und eine Antwort erhalten?

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Ja die Hoffnung stirbt zuletzt, aber wer bei der L-Bank auf einen freundlichen, verständnisvollen Mitarbeiter hofft ist schon tot, sorry.
Ich wurde ebenfalls angeschrieben und befand mich zu der Zeit in Thailand. Wichtig: Die Links in der Nachricht FUNKTIONIERTEN NICHT. Auch nicht die der ersten Erinnerung zwei Wochen später. Egal welchen Browser ich benutzte. Auch ein Freund in Deutschland kam nicht weiter. Entweder war die Website nicht verfügbar, oder der Verbindungsversuch wurde wegen Zeitüberschreitung abgebrochen. Vielleicht wäre es eher eine Strategie, sich (auch) darauf zu berufen. Ich habe taggleich reagiert, die Situation geschildert und auch die 10-Tages-Frist moniert. Ich wußte ja noch nicht einmal, was die eigentlich von mir wollen. Es war von 'Fragen zur Neustarthilfe' die Rede. Näheres erfuhr man nur durch die (inoperablen) Links. Es hat fast 5 Wochen gedauert, bis das angeschriebene Beschwerdemanagement reagierte und mir konkret mitteilte, was die haben möchten. Darunter auch den Nachweis der Anmeldung der Selbstständigkeit vor 17 Jahren, was ich völlig unangemessen finde. Zu dieser Zeit war ich in Japan. Zwei Wochen später, sofort nach meiner Rückkehr, habe ich über die inzwischen operablen Links alles eingesehen und festgestellt, dass die mir übermittelten Antragsnummern gar nicht mit meinen Antragsnummern übereinstimmen (!). Dennoch habe ich die Umsatzdaten gesendet in einer Excel-Datei mit dem Datum des jeweiligen Umsatzes. Ich bin Solo-Selbstständiger oder Freiberufler, ich mache keine Bilanz, keinen Betriebsabrechnungsbogen, nur eine EÜR. Und die unterteilt die Umsätze nicht monatlich. Das wurde vollständig ignoriert. Jetzt soll ich beide NSH's für das III. und IV. Quartal zurückzahlen. Erst meine Steuerberaterin infomierte mich, dass die in den Anfragen durch die L-Bank genannten Nummern die Vorgangsnummern meiner Schlußabrechnungen sein könnten. Die Nachfragen bezogen sich aber auf die Anträge, nicht auf Vorgangsnummern. Das ist dann aber auch begrifflich völlig daneben.

Ich werde definitiv einen Anwalt einschalten und im Zweifel auch klagen. Mir reicht es dermaßen, wie mit Selbstständigen in diesem Land umgegangen wird und welches Unverständnis herrscht gegenüber der Art des Geschäftes z. B. der Freiberufler. Ich fertige doch nicht extra für die L-Bank einen Betriebsabrechnungsbogen oder eine Bilanz an.

André Huber
André Huber
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #