Es gibt drei Kriterien, um festzustellen, ob jemand versicherungspflichtig ist oder nicht:
- das Vorhandensein eines eigenen versicherungspflichtigen Mitarbeiters oder einer eigenen versicherungspflichtigen Mitarbeiterin,
- das Arbeiten auf Dauer und im Wesentlichen nur für eine/n Auftraggeber/in oder
- das Arbeiten für mehrere Auftraggeber.
Die meisten Selbstständigen haben keine eigenen Mitarbeiter. Daher hängt die Versicherungspflicht hauptsächlich von der Frage ab, ob sie nur für eine/n Auftraggeber/in tätig sind oder nicht.
Die Begriffe "auf Dauer" und "im Wesentlichen nur einen Auftraggeber" sind nicht klar definiert und können daher von der Rentenversicherung flexibel interpretiert werden. Die Rentenversicherung definiert "auf Dauer" als ein Jahr und "im Wesentlichen nur einen Auftraggeber" als fünf Sechstel pro Jahr.
Geprüft wird dies, indem die RV die Einnahmen der Selbständigen von jedem Auftraggeber und jeder Auftraggeberin betrachtet und auf ein Jahr fixiert.
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