Das Mutterschaftsgeld wird durch die Umlage 2, die an die Krankenkassen entrichtet wird, "abgesichert". Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern müssen diese Umlage entrichten. Ein Erstattungsantrag ist für die Zeit 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt bei der Krankenkasse der Mitarbeiterin zu stellen. Mehrlingsgeburten und Frühchen sogar länger.
Die Krankenkassen erklären dies auf ihren Homepages recht verständlich.
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