Eine häufig abgemahnte Fallgruppe ist die Abgabe unwahrer Behauptungen über das eigene Unternehmen und Produkt. Hier sind vor allem zwei Aspekte wichtig:
- Darstellung der eigenen Identität als Unternehmer/in
- Eigenschaften des Produkts, wo beispielsweise falsche Angaben zur Qualität oder zur Fertigungsmethode gemacht werden. - Solche Unwahrheiten können bei Kund/innen Misstrauen erzeugen und sind rechtlich relevant.
Bezüglich der Produkte würden insbesondere falsche Versprechen zur Nutzungsdauer und undurchsichtige Preisangaben als problematisch gelten, erklärt der Experte. Sein Appell lautet, ehrlich und transparent zu den eigenen Kund/innen zu sein, um ihr Vertrauen nicht zu verlieren. Die rechtlichen Konsequenzen solcher irreführender Aussagen sind nicht nur für die Kunden nachvollziehbar, sondern auch leicht nachweisbar.
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