Das Thema Gesundheit hat eine wichtige Rolle in der Rechtsprechung, da gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung häufig vorkommen. Die Entscheidung für Produkte, die bessere Gesundheitsversprechen bieten, betrifft eine Vielzahl von Produkten, von Babykleidung bis zu Nahrungsmitteln und Autos. Die Health Claims Verordnung auf europäischer Ebene regelt, welche Stoffe und mit welchen gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden dürfen.
Die Rechtsprechung achtet genau darauf, dass gesundheitsfördernde Produkte nachweisbar sind. Homöopathie wird “erlaubt”, während Arzneimittel eine Sonderausnahme haben und die Wirksamkeit nicht nachweisen müssen.
Beispiele wie "bekömmliches Bier" zeigen, dass es nicht erlaubt ist, Produkte als gesundheitsfördernd zu bewerben, wenn dies nicht nachweisbar ist. Auch bei Vitaminpräparaten wird darauf hingewiesen, dass Werbeaussagen oft geschickt formuliert sind, indem sie lediglich die normalen Funktionen des Herzens unterstützen.
Die Health Claims Verordnung erlaubt allgemeine Aussagen über Vitamine und Mineralstoffe, verbietet jedoch spezifische Behauptungen wie "du hast ein gesundes Herz, wenn du dies nimmst". Der Experte betont, dass gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung besonders sensibel seien und oft zu Recht rechtliche Diskussionen auslösen würden.
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