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Werden bei Pflichtprüfung durch Rentenversicherung ggf. auch meine anderen GbRs geprüft?

1 Person fragt sich das

Wir werden in einem unserer Unternehmen bald erstmalig Mitarbeiter fest anstellen, wodurch es ja zu Pflichtprüfungen durch die Rentenversicherung kommt. Nun haben wir eine zweite GbR, wo wir kürzlich darauf gestoßen sind, dass der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit bei einigen Freelancern möglicherweise im Raum stehen könnte. Da wir hier Ärger natürlich gerne vermeiden würden, stelle ich mir folgende Fragen:

1) Werden bei Pflichtprüfung durch Rentenversicherung ggf. auch meine anderen GbRs geprüft? (Die Möglichkeit besteht ja immer, aber ist die Gefahr erhöht?)

2) Falls dem so ist: Würde es sich lohnen, die zweite GbR ggf. neu zu gründen, um das Risiko zu minimieren? Die entsprechenden Gefahrenstellen in Bezug auf Scheinselbstständigkeit sind bereits umgestellt, das wäre dann in Zukunft kein Problem mehr.

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Anna
Anna
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2 Antworten

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Prüfungen der DRV werden anhand der Betriebsnummern durchgeführt. Jede Betriebsnummer wird durchgängig geprüft, insofern werden von Haus aus alle Betriebe geprüft. Folglich kann auch eine Neugründung nichts „vertuschen“.

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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Akzeptierte Antwort

Ich kann zumindest ein Stück weit die grundsätzliche Angst nehmen.

Ich hatte 3 Sozialversicherungs-Betriebsprüfungen bisher in meiner (Einzel)firma, weil ich Angestellte hatte und das lief alles sehr fair. Siehe unten. Plus ein paar Steuer-Betriebsprüfungen. Die fanden bis auf einmal aber alle bei meinem Steuerberater statt, was vielleicht schon ein Grund sein kann, überhaupt einen Steuerberater zu nehmen. Kann man z.B. auch machen, wenn die Betriebsprüfungen angekündigt werden, das ist meist mehrere Monate vorher (man kann auch um Terminverlegung bitten, ggf.).

Die fanden selbst dann noch statt, als ich nur eine Teilzeitsekretärin mit Minijob für 250 EUR im Monat angestellt hatte. Was mich schon wunderte, als ob die Rentenversicherung nichts Anderes zu tun hat.

Bei mir wurde die Sozialversicherungs-Betriebsprüfungen von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg durchgeführt. NIE hat jemand auch nur nach Scheinselbständigkeit oder nur nach einer vielleicht bestehenden Rentenversicherungspflicht gefragt oder das Thema angesprochen. Die waren voll fokussiert, durchzukommen, und zu schauen, ob auch alle Umlagen und der Kleinkram abgeführt worden ist, ob das Stundenprotokoll ausgeführt wurde, dass der Minijob bloß nicht zu viele Wochenstunden arbeitet (bei 250 EUR im Monat wie gesagt!!!) , und alles, obwohl ich nur eine Minijob-Angestellte hatte.

Einmal sagte der Betriebsprüfer, er macht nur Außenprüfungen, und wenn ich keinen Steuerberater mehr hätte, würde er mich an die "DRV Bund" übergeben. Da gingen bei mir alle Alarmglocken an. Von der Truppe der "Freunde jedweder Selbständigkeit" in Berlin wollte ich auf keinen Fall geprüft werden. Auch wenn mein Steuerberater mehrere hundert EURO da für mehr oder weniger nichts kassierte, habe ich das gerne gezahlt, damit es in meinem Bundesland verbleibt.

Ich kann nicht sagen, inwieweit diese Erfahrungen übertragbar sind. Festzuhalten ist meines Erachtens:

  • Wenn Du Angestellte hast, oder haben willst, hab keine Angst deswegen vor der Rentenversicherung. Es bietet auch bei einer Evaluierung der Rentenversicherungspflicht große Vorteile und schließt eine Scheinselbständigkeit praktisch aus.
  • Ich hatte unter dem Strich das Gefühl, dass man eher NICHT auf mich aufmerksam geworden ist, weil ich immer als Arbeitgeber eingetragen war, auch wenn es zum Schluss nur noch der kleinstmögliche Minijob war.
  • Die lokalen Vertreter der Rentenversicherung aus Deiner Stadt bzw. Deinem Bundesland sind dem "Bund" in Berlin in jedem Fall vorzuziehen, und kommen in der Regel nicht auf doofe Ideen.
Philip Erdös
Philip Erdös
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