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Wie ist der aktuelle Stand bzgl. Übergangsregelung für selbstständige Lehrkräfte?

2 Personen fragen sich das

Im Newsbereich wurde ja über eine ab 1.1.2025 geltende Übergangsregelung berichtet www.vgsd.de­/herrenber­…v-reform/.. Gibt es damit schon erste Erfahrungen zur praktischen Umsetzung ?
Bei einem aktuell laufenden Statusfeststellungsverfahren für eine freie Lehrkraft haben wir auf die geänderte gesetzliche Regelung Bezug genommen. Dieses wurde aber von der Sachberarbeitung der RV komplett ignoriert und ein abhängiges Anstellungsverhältnis wurde beschieden.

Thorsten S.
Thorsten S.
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Der neue § 127 SGB IV sieht im Fall u. a. der Feststellung einer (abhängigen) Beschäftigung vor, dass die Versicherungspflicht unter bestimmten Bedingungen erst ab dem 1. Januar 2027 eintritt. Im Artikel www.vgsd.de­/herrenber­…fv-reform ist die Fundstelle genannt.

Da ich kein Jurist bin und kann ich nicht beurteilen, ob ein Widerspruch z. B. weil im Bescheid der 1.1.2027 fehlt, sinnvoll ist. Die Einzugsstelle (Krankenkasse) sollte jedenfalls erstmal nicht aktiv werden...

Die (zeitweise) Aussetzung der Versicherungs- bzw. Beitragspflicht ist ein beliebtes Vorgehen. Das hat man z. B. auch bei ärztlichen Tätigkeiten in Corona-Impfzentren gemacht.

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