Guten Morgen Tom,
Du bekommst die EPP im Rahmen Deiner Einkommensteuer Veranlagung 2022 ausbezahlt. Folglich ist der Auszahlungszeitpunkt u. a. abhängig vom Zeitpunkt der Einreichung Deiner Erklärung.
Ich, wie viele Soloselbstständige/Freiberufler auch mit niedrigen Einkommen, die weder Vorsteuer leisten müssen, noch Einkommensteuer oder Gewerbesteuer zahlen müssen, bekommen nicht die 300 Euro Energiekostenpauschale? Das kann doch nicht sein! Ich habe schon die zuständigen Politiker angeschrieben, doch die weichen aus und verweisen immer nur auf Selbstständige, die Einkommensteuer zahlen und die 300 Euro in der Erklärung 2022 von der Einkommensteuer abziehen können. Doch was ist mit den anderen? Wo bleibt die finanzielle Unterstützung? Freue mich, auf Antworten. Vielen Dank.
Tom Sandmann
Guten Morgen Tom,
Du bekommst die EPP im Rahmen Deiner Einkommensteuer Veranlagung 2022 ausbezahlt. Folglich ist der Auszahlungszeitpunkt u. a. abhängig vom Zeitpunkt der Einreichung Deiner Erklärung.
Hallo Thomas,
wenn Du ESt Vorauszahlungen leistest, wurde Deine Vorauszahlung für Q4/2022 um 300 € reduziert.
Gruß
Lars
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