Der Zugewinnausgleich wird im Falle einer Scheidung berechnet, um den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs fair zu teilen:
1. Anfangsvermögen: Das Vermögen, das jeder Partner zu Beginn der Ehe hatte. Es wird um die Inflation angepasst und umfasst auch Schenkungen oder Erbschaften während der Ehe.
2. Endvermögen: Das Vermögen jedes Partners zum Zeitpunkt der Scheidung, ebenfalls inflationsbereinigt.
3. Zugewinn: Der Zugewinn berechnet sich aus der Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen. Der Partner mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz dem anderen Partner zahlen.
4. Zahlung des Ausgleichs: Der Ausgleich erfolgt in der Regel in Geld, kann aber auch durch Veräußern von Vermögenswerten (z. B. Immobilien) oder eine Stundung erfolgen, wenn nicht genügend Liquidität vorhanden ist.
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