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Wie berechnet sich ein Zugewinnausgleichsanspruch?

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Der Zugewinnausgleich wird im Falle einer Scheidung berechnet, um den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs fair zu teilen:

1. Anfangsvermögen: Das Vermögen, das jeder Partner zu Beginn der Ehe hatte. Es wird um die Inflation angepasst und umfasst auch Schenkungen oder Erbschaften während der Ehe.

2. Endvermögen: Das Vermögen jedes Partners zum Zeitpunkt der Scheidung, ebenfalls inflationsbereinigt.

3. Zugewinn: Der Zugewinn berechnet sich aus der Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen. Der Partner mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz dem anderen Partner zahlen.

4. Zahlung des Ausgleichs: Der Ausgleich erfolgt in der Regel in Geld, kann aber auch durch Veräußern von Vermögenswerten (z. B. Immobilien) oder eine Stundung erfolgen, wenn nicht genügend Liquidität vorhanden ist.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Ausführliche Antwort des Experten

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