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Wie den ersten Auftag bekommen, ohne als Scheinselbständige/r dazustehen?

1 Person fragt sich das

Ich arbeite gelegentlich für Agenturen als Freelancerin. Ich könnte zig mal so viele Aufträge haben, aber die Auftraggeber haben alle eine heiden Angst vor dem Thema Scheinselbständigkeit. Gerade am Anfang ist es besonders schwer. Ich habe das Gefühl, keiner will der erste Auftraggeber sein, weil dann ja auf jeden Fall das Kriterium erfüllt ist, daß ich finanziell abhängig wäre. eigentlich müsste ich 2 oder 3 erste Aufträge gleichzeitig bekommen, alle ungefähr gleich großes Volumen um die Auftraggeber zu beruhigen. Wie fängt man das an, ganz am Anfang? Das offenlegen der Einkünfte, was wohl öfters verlangt wird kommt für mich definitiv nicht in Frage.

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4 Antworten

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Hallo Karin,
es handelt sich um 2 Problemkreise, die einzeln betrachtet und bearbeitet werden sollen:
1. Scheinselbstständigkeit ist unabhängig von der Anzahl der Auftraggeber, da wird jeder Auftrag einzeln betrachtet. Scheinselbstständigkeit kann bei einem einzelnen Auftraggeber (= Kunden) eintreten, während Du bei alle anderen 8 Kunden weiterhin selbstständig bist.
Bei Scheinselbstständigkeit trägt das (finanzielle) Risiko der Aufttraggeber. Es hängt von der Gestaltung des Auftrages ab.
Wenn es Deine Auftraggeber beruhigt, kannst Du ihnen sagen, dass Du mehrere Kunden hast - auch wenn das tatsächlich für das Scheinselbstständigkeitsrisiko keinerlei Relevanz hat.
2. Rentenversicherungspflicht als Selbstständiger mit nur einem Aufttraggeber, bei dem er 5/6 des Umsatzes macht. Dieses Risiko trägst Du selbst und zwar allein. Der Auftraggeber trägt dabei KEIN Risiko. Wenn Rentenversicherungspflicht festgestellt werden sollte, musst Du nachzahlen.

Aus der Praxis zu 2.: Du hast in der Hand, wie viele Kunden/Auftraggeber Du hast. Am Anfang ist irgendein Kunde der erste. Um die Anzahl der Kunden zu erhöhen, kannst Du kleinere Kunden, Privatkunden oder gemeinnützige Vereine mit hereinnehmen, für die Du Mini-Projekte machst oder weniger gut bezahlte Projekte mit Reputation für einen Verein etc., Hauptsache Du hast überhaupt Kunden. Sobald es 2 Kunden sind (was erreichbar ist), hast Du dann eben nicht nur einen Kunden. Jedem neuen Kunden kannst Du beruhigten Gewissens sagen, dass Du mehrere (nämlich mehr als 1) Kunden hast. Nicht auf Diskussionen einlassen, wie viel Umsatz Du mit Deinen anderen Kunden machst. Das geht sie nichts an.
Dann hast Du zwar noch das Risiko, dass Du bei Akquise des ersten "richtigen" Kunden möglicherweise 5/6 des Umsatzes mit dem neuen Kunden machst, aber das ist temporär. Selbst wenn mit anderen Kunden das 1/6 (noch) nicht erreicht wird, kann man mit einer Anzahl "kleinerer" Kunden gegenüber der DRV argumentieren, dass man sich aktiv um mehr Kunden bemüht. Hier geht es dann darum, die Akquisebemühungen "zu beweisen". Wer sich aktiv um mehrere Kunden bemüht, kann trotz der temporären 5/6 selbstständig sein. Denn die 5/6 stehen nicht im Gesetz, dort steht eben nur: "auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Aufttraggeber". Beide Argumente "auf Dauer" und "im Wesentlichen" lassen sich mit der Arbeit für Brot-und-Butter-Kunden und Deinen Bemühungen um andere Kunden entkräften.
Zu diesem Zweck der Akquise von mehreren Kunden (auch eben kleinen) können am Anfang der Selbstständigkeit sogar (wie soll ich sagen:) Aufträge "unter Niveau" oder gar "artfremde" Aufträge dienen.
Also (sinnfreies) Beispiel nur zur Veranschaulichung: Ein Einzelunternehmer als IT-Dienstleister könnte ganz am Anfang auch mal einen Zaun streichen, Autos waschen oder Drucker einrichten. Damit hätte er schon 3 Kunden, auch wenn es "Brot-und-Butter -Kunden" sind. Wenn es dann läuft, wird er natürlich keine Zäune mehr streichen, klar.

Aber das Argument "keiner will wegen der finanziellen Abhängigkeit der erste sein" lässt sich entkräften: Das ist das Risiko der Rentenversicherungspflicht als Selbstständiger, das Du allein trägst. Der Aufttraggeber trägt dieses Risiko gerade nicht.

Nora Richter
Nora Richter
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@Iris Schuback:
Genau das schrieb ich ja: Es sind zwei verschiedene Felder: 1. Das Risiko Scheinselbstständigkeit trägt der Auftraggeber. Dafür hängt es von der Gestaltung des Auftrages ab. Die Anzahl der Auftraggeber ist dabei unerheblich.
2. Das Risiko der Rentenversicherungspflicht trägt der Auftragnehmer, WENN er nur einen Auftraggeber hat. Hier ist die Anzahl der Auftraggeber entscheidend.

Was davon ist hier nicht zutreffend?

Mir ging es darum aufzuzeigen, dass man beides nicht verwechseln und nicht vermischen darf. Es sind zwei völlig verschiedene Risiken.

Aus der Frage von Karin wird nicht klar, ob sie den Unterschied kennt und sich dessen bewusst ist.

Nora Richter
Nora Richter
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Ich muss noch mal insistieren, war vielleicht nicht deutlich genug.

Die Prüfung auf Scheinselbstständigkeit umfasst IMMER nur einen Auftrag. Wie viele Aufträge der Selbstständige hat, ist irrelevant. Es wird immer nur ein einzelner Aufttrag geprüft. Das komplette Risiko bei dieser Prüfung trägt der Auftraggeber.
Es kann der erste Auftrag eines Selbstständigen geprüft werden (wie in der Frage von Karin) oder der 37. Auftrag eines Selbstständigen geprüft werden. Das Ergebnis kann sogar sein, dass der Selbstständige bei 2 Aufträgen scheinselbstständig ist und bei 35 anderen Aufträgen selbstständig.

GENAU DAS ist aus meiner Sicht das Problem der Scheinselbstständigkeitsprüfung: Sie betrachtet nur EINEN einzelnen Auftrag und lässt die Person und die sonstigen Aufträge des Selbstständigen völlig außer Betracht.

Nora Richter
Nora Richter
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Akzeptierte Antwort

Die 2 oder 3 erste Aufträge von verschiedenen Kunden bekommen und die Verträge abschließen. Dann droht keine Scheinselbständigkeit. Weil die Arbeitnehmer können nicht gleichzeitig mehrere Arbeitgeber haben und werden von keinem wirtschaftlich abhängig. Was heißt Einkünfte nicht offen legen? Wollen Sie schwarz arbeiten?

Anders Bereziuk
Anders Bereziuk
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