Hallo Karin,
es handelt sich um 2 Problemkreise, die einzeln betrachtet und bearbeitet werden sollen:
1. Scheinselbstständigkeit ist unabhängig von der Anzahl der Auftraggeber, da wird jeder Auftrag einzeln betrachtet. Scheinselbstständigkeit kann bei einem einzelnen Auftraggeber (= Kunden) eintreten, während Du bei alle anderen 8 Kunden weiterhin selbstständig bist.
Bei Scheinselbstständigkeit trägt das (finanzielle) Risiko der Aufttraggeber. Es hängt von der Gestaltung des Auftrages ab.
Wenn es Deine Auftraggeber beruhigt, kannst Du ihnen sagen, dass Du mehrere Kunden hast - auch wenn das tatsächlich für das Scheinselbstständigkeitsrisiko keinerlei Relevanz hat.
2. Rentenversicherungspflicht als Selbstständiger mit nur einem Aufttraggeber, bei dem er 5/6 des Umsatzes macht. Dieses Risiko trägst Du selbst und zwar allein. Der Auftraggeber trägt dabei KEIN Risiko. Wenn Rentenversicherungspflicht festgestellt werden sollte, musst Du nachzahlen.
Aus der Praxis zu 2.: Du hast in der Hand, wie viele Kunden/Auftraggeber Du hast. Am Anfang ist irgendein Kunde der erste. Um die Anzahl der Kunden zu erhöhen, kannst Du kleinere Kunden, Privatkunden oder gemeinnützige Vereine mit hereinnehmen, für die Du Mini-Projekte machst oder weniger gut bezahlte Projekte mit Reputation für einen Verein etc., Hauptsache Du hast überhaupt Kunden. Sobald es 2 Kunden sind (was erreichbar ist), hast Du dann eben nicht nur einen Kunden. Jedem neuen Kunden kannst Du beruhigten Gewissens sagen, dass Du mehrere (nämlich mehr als 1) Kunden hast. Nicht auf Diskussionen einlassen, wie viel Umsatz Du mit Deinen anderen Kunden machst. Das geht sie nichts an.
Dann hast Du zwar noch das Risiko, dass Du bei Akquise des ersten "richtigen" Kunden möglicherweise 5/6 des Umsatzes mit dem neuen Kunden machst, aber das ist temporär. Selbst wenn mit anderen Kunden das 1/6 (noch) nicht erreicht wird, kann man mit einer Anzahl "kleinerer" Kunden gegenüber der DRV argumentieren, dass man sich aktiv um mehr Kunden bemüht. Hier geht es dann darum, die Akquisebemühungen "zu beweisen". Wer sich aktiv um mehrere Kunden bemüht, kann trotz der temporären 5/6 selbstständig sein. Denn die 5/6 stehen nicht im Gesetz, dort steht eben nur: "auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Aufttraggeber". Beide Argumente "auf Dauer" und "im Wesentlichen" lassen sich mit der Arbeit für Brot-und-Butter-Kunden und Deinen Bemühungen um andere Kunden entkräften.
Zu diesem Zweck der Akquise von mehreren Kunden (auch eben kleinen) können am Anfang der Selbstständigkeit sogar (wie soll ich sagen:) Aufträge "unter Niveau" oder gar "artfremde" Aufträge dienen.
Also (sinnfreies) Beispiel nur zur Veranschaulichung: Ein Einzelunternehmer als IT-Dienstleister könnte ganz am Anfang auch mal einen Zaun streichen, Autos waschen oder Drucker einrichten. Damit hätte er schon 3 Kunden, auch wenn es "Brot-und-Butter -Kunden" sind. Wenn es dann läuft, wird er natürlich keine Zäune mehr streichen, klar.
Aber das Argument "keiner will wegen der finanziellen Abhängigkeit der erste sein" lässt sich entkräften: Das ist das Risiko der Rentenversicherungspflicht als Selbstständiger, das Du allein trägst. Der Aufttraggeber trägt dieses Risiko gerade nicht.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden