Die Rentenversicherung fragt bei Betriebsprüfungen die Auftraggeber nach freien Honorarkräften und erhält somit die Namen der Trainer. So wissen sie, wer als Trainer tätig ist. Danach werden die Trainer aufgefordert, einen Fragebogen auszufüllen, um festzustellen, ob sie rentenversicherungspflichtig sind.
Ein weiterer Weg, wie die Rentenversicherung Kenntnis erlangt, ist die sogenannte Kontenklärung, bei der alle Bürger alle sechs Jahre ihren Rentenverlauf zugeschickt bekommen.
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