Es gibt zum einen den Abruf der Bescheiddaten und den Steuerbescheid. Der Abruf der Bescheiddaten ist ein Aufzeigen der Werte und Zahlen ohne Rechtswirksamkeit.
Den Steuerbescheid erhältst du entweder postalisch oder digital über Elster. Du bekommst vom Finanzamt eine Mail, dass der Bescheid nun vorliegt und kannst ihn dann abrufen. Das Ganze ist rechtswirksam und bindend. Möchtest du doch lieber alles in Papierform erhalten, kann der Vorgang auch wieder rückgängig gemacht werden.
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