Unternehmer müssen die Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt elektronisch und dient der Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer. Bei der Rechnungserstellung wird der Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer angegeben, jedoch muss die Umsatzsteuer separat betrachtet und an das Finanzamt gezahlt werden. Betrachte die eingenommene Umsatzsteuer nicht als Einnahme, da sie letztendlich an das Finanzamt abgeführt werden muss. Berücksichtige diesen Aspekt bei Kalkulationen und Planungen.
In der Umsatzsteuervoranmeldung muss nicht nur die Umsatzsteuer, die an das Finanzamt gezahlt werden muss, eingetragen werden, sondern auch die Vorsteuer, die einem Unternehmer in Rechnung gestellt wurde. Durch den Abzug der Vorsteuer von der Umsatzsteuer ergibt sich die zu zahlende Differenz.
Es gibt verschiedene Zeiträume und Regeln für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung: vierteljährlich, monatlich oder nur eine Jahreserklärung. Im ersten Jahr nach der Gründung sind Gründer verpflichtet, monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen. Für andere Unternehmer gilt: Wenn die Umsatzsteuerlast im Vorjahr 7.500 Euro betrug, müssen sie weiterhin monatlich Voranmeldungen abgeben. Bei einer Umsatzsteuerlast von mehr als 1.000 Euro im Vorjahr besteht eine vierteljährliche Verpflichtung. Liegt die Umsatzsteuerlast unter 1.000 Euro, ist keine Voranmeldung erforderlich, sondern eine Jahreserklärung einzureichen.
Alle Unternehmer müssen jedoch unabhängig davon, ob sie zuvor Voranmeldungen eingereicht haben oder nicht, eine Jahreserklärung einreichen.
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