Hallo Stefan,
bin kein Jurist, antworte aus der Praxis: Du bleibst in der PKV versichert, an Deinem Vertrag ändert sich nichts, denn Du DARFST mit 59 gar nicht mehr in die GKV. Du teilst Deinem Arbeitgeber die PKV mit, lass Dir von der PKV eine "Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses" ausstellen. Damit bescheinigt Dir die PKV, dass Du kranken- und pflegeversichert bist, es wird Deine Versicherungsnummer genannt. Der Arbeitgeber wird Dir dann die Hälfte des Beitrags als Zuschuss mit dem Gehalt auszahlen. Du führst Deinen Beitrag KV/PV wie bisher per Dauerauftrag oder Lastschrift selbst an Deine PKV ab.
Der Zuschuss vom Arbeitgeber ist in der Höhe gedeckelt auf den Betrag, den Du bei Deinem Gehalt in der GKV zahlen würdest, deckt also möglicherweise nicht die Hälfte Deines Beitrags zur KV/PV ab.
Beispiel: Als Angestellter würdest Du bei GKV-Versicherung 250 € KV/PV zahlen (und Dein Arbeitgeber weitere 250 €), gesamt 500 €.
Du zahlst 600 € private KV/PV. Den Arbeitgeber zahlt Dir einen Zuschuss in Höhe von 250 € zur privaten Krankenversicherung (er "tut so", als wärst Du gesetzlich KV/PV-versichert).
Du hast übrigens keine Wahlmöglichkeit. Die PKV muss aufrechterhalten bleiben, Du hast die Beiträge weiter abzuführen. Die Beitragsbemessungsgrenze interessiert in Deinem Fall überhaupt nicht, ist irrelevant.
Übrigens Glückwunsch, dass Du etwas gefunden hast. (Ich weiß zwar schon Bescheid, wie es läuft, suche aber noch ...)
Alles Gute
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