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Wie ist das Handling meiner privaten Krankenversicherung nach Annahme eines Angestelltenverhältnisses unterhalb der Bemessungsgrenze.

2 Personen fragen sich das

Hi, leider kann mir niemand, den ich bisher kontaktiert habe (meine PKV und die DAK) hierzu eine eindeutige Aussage geben, evtl. ja hier? Zur näheren Erläuterung:

Ich bin 59, also nicht mehr gesetzlich "versicherungsfähig", was ich aber auch gar nicht sein will. Ich will weiterhin privat krankenversichert bleiben. Ich hätte nun evtl. die Option, eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis (IT) annehmen zu können, allerdings nur in Teilzeit (2-3 Tage pro Woche), was allerdings bedeuten würde, dass ich 1. unterhalb der Bemessungsgrenze zur PKV verdienen und 2. diese angestellte Tätigkeit trotzdem über's Jahr meine Haupteinnahmequelle sein würde. Ich würde also im Angestelltenverhältnis sehr wahrscheinlich (deutlich) mehr verdienen, als über meine selbständigen Tätigkeiten.

Meine Frage ist, wie das dann im Arbeitnehmerverhältnis geregelt wäre? Ist über 55 die Bemessungsgrenze egal? Es kann ja kaum sein, dass ich weder GKV, noch PKV versichert sein kann, weil sich widersprechende Gesetze zur Anwendung kommen (müssen).

Ich würde mich wirklich sehr über eine Aufklärung zum Sachverhalt freuen, ich kann mir gar nicht vorstellen, dass das so ungewöhnlich ist, dass selbst Sachbearbeiter der Krankenkassen nicht wissen, wie das läuft.

Danke und Gruß

Stefan

Stefan Deissler
Stefan Deissler
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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Hallo Stefan,
bin kein Jurist, antworte aus der Praxis: Du bleibst in der PKV versichert, an Deinem Vertrag ändert sich nichts, denn Du DARFST mit 59 gar nicht mehr in die GKV. Du teilst Deinem Arbeitgeber die PKV mit, lass Dir von der PKV eine "Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses" ausstellen. Damit bescheinigt Dir die PKV, dass Du kranken- und pflegeversichert bist, es wird Deine Versicherungsnummer genannt. Der Arbeitgeber wird Dir dann die Hälfte des Beitrags als Zuschuss mit dem Gehalt auszahlen. Du führst Deinen Beitrag KV/PV wie bisher per Dauerauftrag oder Lastschrift selbst an Deine PKV ab.
Der Zuschuss vom Arbeitgeber ist in der Höhe gedeckelt auf den Betrag, den Du bei Deinem Gehalt in der GKV zahlen würdest, deckt also möglicherweise nicht die Hälfte Deines Beitrags zur KV/PV ab.
Beispiel: Als Angestellter würdest Du bei GKV-Versicherung 250 € KV/PV zahlen (und Dein Arbeitgeber weitere 250 €), gesamt 500 €.
Du zahlst 600 € private KV/PV. Den Arbeitgeber zahlt Dir einen Zuschuss in Höhe von 250 € zur privaten Krankenversicherung (er "tut so", als wärst Du gesetzlich KV/PV-versichert).
Du hast übrigens keine Wahlmöglichkeit. Die PKV muss aufrechterhalten bleiben, Du hast die Beiträge weiter abzuführen. Die Beitragsbemessungsgrenze interessiert in Deinem Fall überhaupt nicht, ist irrelevant.
Übrigens Glückwunsch, dass Du etwas gefunden hast. (Ich weiß zwar schon Bescheid, wie es läuft, suche aber noch ...)

Alles Gute

Nora Richter
Nora Richter
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Akzeptierte Antwort

Hallo Nora,

wow! Mehr fällt mir zu Deiner ausführlichen und schnellen Antwort nicht ein. Damit ist nun tatsächlich alles geklärt. Warum kann man mir so was nicht bei den Kassen selber sagen, frag' ich mich. Sei's drum. Vielen, vielen Dank, insgesamt hört sich das ja recht unkompliziert an.

Auch danke für Deine Glückwünsche, allerdings ist es keinesfalls so, dass ich etwas "gefunden" habe, vielmehr "muss" mein größter Kunde aufgrund der uns allen bekannten Situation die Zusammenarbeit mit meiner Wenigkeit auf selbständiger Basis einstellen, hat mir aber eben diese Form der weiteren Zusammenarbeit angeboten. Du kannst Dir denken, wie glücklich ich darüber bin...

Ich bin also momentan am Überlegen, ob ich 1. dieses Angebot annehme, 2. lieber "ciao" sage und versuche etwas neues zu aquirieren (was momentan alles andere als einfach ist) oder 3. mit meinen bestehenden Kunden in "Frührente" gehe. Ich tendiere, schon aus Prinzip, zu 3. Ist ja nicht so, dass man bei unseren Steuergesetzen netto automatisch nur die Hälfte verdient, wenn man nur halb soviel arbeitet und dadurch seinen Gewinn reduziert. Aber da gibt's trotzdem noch so einiges durchzurechnen...

Dir ebenfalls alles Gute und viel Glück bei Deiner Suche.

Stefan
Stefan
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