Der konkrete Betrag hängt von deinen persönlichen Lebensumständen ab, deshalb lässt sich das gar nicht so konkret sagen.
Wichtig ist, ob du alleine oder in einer Bedarfsgemeinschaft (mit Parter/in, Kindern) lebst. Die anderen Haushaltsmitglieder werden beim Arbeitslosengeld II in zweierlei Hinsicht berücksichtigt: Einerseits erhöht sich mit ihnen der finanzielle Bedarf, andererseits wird auch auch ihr Einkommen und Vermögen berücksichtigt.
Das Arbeitslosengeld II besteht aus mehreren Komponenten:
- Zunächst einmal dem "Regelbedarf", der die Lebenshaltungskosten (z.B. Lebensmittel) decken soll
- Hinzu kommen die "Kosten der Unterkunft", also die Miete sowie Nebenkosten inklusive Heizkosten. Auch das ist wiederum ein Thema für sich, zum einen die genaue Berechnung, zum anderen aber auch, ob die bestehende Wohnung überhaupt als angemessen akzeptiert wird.
- Zudem gibt es bestimmte Zuschüsse, etwa während der Schwangerschaft, wenn eine Erkrankung eine aufwändigere Ernährung erfordert, bei Kindern für den Schulbedarf usw. 2022 gab es einen einmaligen Zuschlag, der die gestiegenen Energiekosten wenigstens zum Teil kompensieren soll.
Seit 1.1.2022 betragen die Regelbedarfe für einen ...
- volljährigen Alleinstehenden 449 Euro/Monat
- volljährige Partner 404 Euro/Monat (bei zwei zusammen lebenden Partnern also 808 Euro)
- 0 bis 5-Jährige im Elternhaus 285 Euro/Monat
- 6 bis 13-Jährige im Elternaus 311 Euro/Monat
- 14 bis 17-Jährige im Elternaus 376 Euro/Monat
- 18- bis 24-Jährige im Elternaus 360 Euro/Monat (weniger als ihre jüngeren Geschwister!)
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