Es gibt verschiedenen Beitragsmöglichkeiten zur Rentenversicherung für Selbstständige, insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH.
Die Beiträge können entweder einkommensgerecht berechnet werden oder du kannst den sogenannten Regelbeitrag entrichten. In den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit kannst du den halben Regelbeitrag zahlen. Die Expertin empfiehlt, individuell zu berechnen, welcher Beitrag sich für dich eher lohnt.
Viele Selbstständige entscheiden sich jedoch gegen die Rentenversicherungspflicht, da sie Nachzahlungen befürchten. Wenn bei dir eine Rentenversicherungspflicht festgestellt wird, musst du eine Nachzahlung für die vergangenen Jahre plus das laufende Jahr nachreichen, was zu beträchtlichen Summen führen kann. Die Rentenversicherung ist in der Regel nicht bereit, von dieser Nachzahlung abzusehen, und es gibt keine Ausnahmeregelung. Dies führt dazu, dass viele Selbstständige den Kontakt mit der Rentenversicherung meiden.
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