Wenn eine Scheinselbstständigkeit erkannt wird, werden Sanktionen verhängt. Hierfür hat die deutsche Rentenversicherung die sogenannte „Nettolohnfiktion“ erfunden. Der gezahlte Lohn wird als fiktives Nettogehalt genutzt, um daraus das Bruttogehalt zu bilden. Aus diesem Betrag muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge (hierbei ist die Krankenversicherung ausgeschlossen) der letzten vier Jahre zahlen, erklärt Dr. Paul. Weil Sozialversicherungsbeiträge zurückgehalten wurden, müssen teilweise Beiträge aus den letzten zehn Jahre und in manchen Fällen sogar Beiträge aus den letzten 30 Jahre gezahlt werden. Hinzu kommen noch pro Monat ein Prozent Säumniszuschläge. Oftmals hängt es von Bundesland zu Bundesland ab, ob die „Nettolohnfiktion“ angewendet wird oder nicht. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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