Es gibt drei Möglichkeiten, wie Selbständige in die Rentenversicherungspflicht geraten können:
1. Der Auftraggebende wird bei einer Betriebsprüfung vom Rentenversicherungsträger als nicht selbständig eingestuft. Somit muss er oder sie die Beiträge nachzahlen
2. Der oder die Selbständige wird selbst von der Rentenversicherung angeschrieben oder setzt sich von sich aus mit der Rentenversicherung in Verbindung. Etwa um einen Antrag zu stellen oder eine freiwillige Beitragszahlung zu leisten.
3. Der oder die Selbständige wird bei einer Betriebsprüfung des Auftraggebenden als selbständig eingestuft, aber später von der Rentenversicherung als rentenversicherungspflichtig eingestuft. In diesem Fall muss der/die Selbständige Beiträge nachzahlen.
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