Tatsächlich stellt das Nachladen von Fonts bei Google etc. einen DSGVO-Verstoß dar, da Google über jeden Zugriff auf deine Website informiert wird. Das Landgericht München I hat dazu im Januar 2022 folgendes Urteil gefällt: rewis.io/urteile/u…-1749320/.. Wenn du auf deiner Website den Schriftartendienst Google Fonts einsetzt, prüfe bitte zeitnah, ob du ebenfalls gegen die DSGVO verstößt und damit das nächste Abmahn-Opfer werden könntest.
Um als Websitebetreiber Google Fonts datenschutzkonform einzubinden, musst du die verwendeten Schriften einmalig herunterladen und auf deiner eigenen Website hochladen / installieren. Damit ist die Verbindung zum Google-Server getrennt und eine Informationsübertragung an Google unterbunden.
In dem Beitrag www.drweb.de/google-fo…einbinden erklärt Markus Seyfferth anhand von Screenshots Schritt für Schritt, wie man das macht.
Die Abmahnung erfolgt häufig in Verbindung mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben in Höhe von 3.000 Euro PRO Datenschutzverstoß. Das kann dann richtig, richtig teuer werden. Vor Abgabe einer solchen Erklärung sollte man mit einem Anwalt sprechen.
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