Selbstständige müssen bestimmte Kriterien “erfüllen”, um als rentenversicherungspflichtig eingestuft zu werden.
Diese Kriterien wurden von der Rentenversicherung festgelegt. Oft haben Gerichte aber einen anderen Blick auf die jeweilige Situation. Sie betrachten meist den Beginn der Zusammenarbeit mit einem Auftraggeber oder einer Auftraggeberin und berücksichtigen auch, wenn es sich beispielsweise um befristete Verträge handeln kann.
Auch das unternehmerische Auftreten, also dass der oder die Selbstständige am Markt aktiv teilnimmt und mehrere Aufträge hat, kann bei der Beurteilung der Rentenversicherungspflicht eine große Rolle spielen.
Du solltest im Nachhinein keine Änderungen vornehmen. Von Halbwahrheiten oder gar Lügen rät der Experte ganz dringend ab.
Wirst du als rentenversicherungspflichtig eingestuft, solltest du nicht gleich den Kopf hängen lassen. Selbstständige, die gegen eine fälschliche Einstufung vorgehen, haben oft gute Chancen, erfolgreich zu sein.
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