"Am besten" wäre natürlich die Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit, also die Aufgabe beim Finanzamt anzuzeigen und einen Nachweis darüber zu erhalten. Dann kann man bei der gesetzlichen Krankenkasse deines Mannes relativ easy einen Familienversicherungsanspruch geltend machen, wenn auch die weiteren Voraussetzungen nach § 10 SGB V gegeben sind.
Sofern du deine freiberufliche Tätigkeit jedoch nicht offiziell aufgibst, wird es wohl etwas schwieriger der Kasse nachzuweisen, dass du nicht mehr hauptberuflich selbständig erwerbstätig bist (dies ist nämlich ein Ausnahmetatbestand für den Familienversicherungsanspruch). Keine Einkünfte / Aufträge in der Zeit (Nachweise über Vertragsbeendigungen, etc. sind sicherlich hilfreich) und ein Nachweis über die "privaten Umstände", die eine Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit nicht mehr zulassen, sollten aber schon funktionieren. Also einfach mal Familienversicherungsantrag stellen und dann gucken, wie die Kasse reagiert. Mitwirken, erklären und sollte sie den Anspruch ablehnen ggf. Widerspruch und später Klage. Was anderes bleibt nicht übrig.
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