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Wie kann ich für einen säumigen Kunden selbst einen Insolvenzantrag stellen?

1 Person fragt sich das

Ich habe gehört, dass das möglich ist, dass also ICH den Insolvenzantrag für das Schuldner beim Gericht stelle. Der Kunde hat 12.000 Euro an Verbindlichkeiten bei mir und führt mich schon endlos an der Nase herum. Zumindest fühlt es sich für mich so an. Ich habe einen Gerichtsvollzieher beauftragt, vermute aber, dass der nichts oder nicht viel holen kann.

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Das hört sich wirklich sehr ärgerlich an. Ich selbst habe glücklicherweise bisher noch nie eine Insolvenz anmelden müssen, weder für mich noch einen Schuldner. Wenn ein Kunde offene Rechnungen bei mir hatte (es ging immer nur um kleinere Beträge) und in Insolvenz geriet, hat sich aktiv der Insolvenzverwalter gemeldet, der die Rechnungen von mir in der Buchhaltung des Kunden fand. Ich wurde dann gebeten, die Höhe der offenen Rechnungen zu prüfen, die Forderung in einer Liste einzutragen und diese zurück zu schicken. Aber bei dir geht es ja um einen richtig großen Betrag.

Ich habe auch gehört, dass man auch als Gläubiger einen Insolvenzantrag für den Kunden stellen kann. Dazu muss man a) die bestehenden Forderungen nachweisen, also zum Beispiel die Rechnung(en) vorlegen.

Es ist keine bestimmte Form vorgeschrieben, aber die Art und Höhe der Forderung(en) muss klar hervorgehen und mit einer Kopie der zugrundeliegenden Rechnung bzw. des Vertrags nachgewiesen werden.

Die Angabe der Höhe ist natürlich besonders wichtig, wenn es sich nicht um eine Geldforderung handelt: dann ist der Gegenwert anzugeben.

Oft ist die Forderungen wie in deinem Fall schon längere Zeit fällig, dann kannst du auch Zinsen berechnen, die deine Forderung entsprechend erhöhen.

b) Außerdem musst du nachweisen, dass der Schuldner diese Forderungen nicht bezahlen kann.

Ausreichend für Letzteres ist zum Beispiel das Protokoll eines Gerichtsvollziehers über einen erfolglose Pfändungsversuch oder die eidesstattliche Versicherung des Schuldners über seine Vermögenssituation. Den Gerichtsvollzieher hast du ja schon beauftragt ...

Soweit, was ich zum Thema weiß. Sicher gibt es andere Mitglieder, die noch mehr Erfahrung mit dem Thema haben und weitere Details beitragen können.

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