Die Krankenkassen unterstellen einen Mindestgewinn und berechnen entsprechend hohe Beiträge. Für viele Selbstständige in Teilzeit ist dieser Betrag aber oft zu hoch.
Teilzeit-Selbstständige, die in einer Partnerschaft sind, können von einer Familienversicherung profitieren, sofern das Einkommen unter der Grenze von 435 Euro liegt. Die Expertin empfiehlt dann, Aufträge abzulehnen, damit du innerhalb dieser Grenze bleibst und hohe Versicherungsbeiträge vermeidest.
Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, können weiterhin über ihre/n Arbeitgeber/in versichert bleiben: Nämlich wenn die Krankenkasse anerkennt, dass du deine selbstständige Tätigkeit nur nebenberuflich ausübst. Das bedeutet: Deine Arbeitszeit muss unter 20 Stunden pro Woche liegen.
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