Lieber IT-Freelancer & Community,
wir bedanken uns bei euch für die sehr gute Diskussion und würden wir bereits in einem Kommentar auf unser Webinar zu diesem Thema hinweisen:
Liebes VGSD-Netzwerk,
ich bin seit einem halben Jahr als freiberuflicher Softwareentwickler tätig und bin aktuell in der Vertragsverhandlung mit einem potenziellen (zweiten) Kunden für einen drei Monate langen Auftrag.
Ich bin noch recht unerfahren im Thema "Vertragsgestaltung" und hatte zuvor - wie vereinbart - einen Vertrag , der sich sehr an einer Vorlage von FreelancerMap orientiert hat, entworfen (klappte beim ersten Kunden auch).
Die Geschäftsführung hat jedoch einen eigenen Vertrag aufgesetzt, der nun sehr vom ursprünglichen abweicht.
Trotzdem bin ich über einige Punkte gestolpert und würde euch gerne um Rat fragen, da ich nicht weiß, ob ich den Vertrag guten Gewissens unterschreiben kann:
1. "Für die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belange hat der freie Mitarbeiter selbst Sorge zu tragen, insbesondere auch für eine angemessene Versicherung für die Altersvorsorge wie auch zum Schutz gegen Krankheiten und den Pflegefall." => In die Rentenversicherung zahle ich als Freiberufler nicht ein. Ich investiere sehr viel in ETFs via wöchentliche Sparpläne, aber nicht direkt in Versicherungen, da diese die Rendite schmälern.
2. "Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Nachfrage Kenntnis von sämtlichen anderweitigen Beschäftigungen zu verschaffen und hierüber im Falle eines Prüfverfahrens durch die Träger der Kranken- und Rentenversicherung Unterlagen und Belege zur Verfügung zu stellen." => Greift dies nicht zu sehr in mein Unternehmertum ein? Ist dies "normal"?
3. "Verstößt der Auftragnehmer gegen diese Verpflichtung, kann der Auftraggeber die Rückerstattung der Anteile zur Sozialversicherung verlangen." => Eindeutige Absicherung des Auftraggebers bzgl. der Scheinselbstständigkeit.
4. "Der Auftragnehmer versichert dem Auftraggeber, dass eine ausreichende Absicherung bei Alter und Invalidität sowie eine Krankenversicherung besteht. Der Auftraggeber kann die Vorlage geeigneter Nachweise verlangen." => Absicherung zur Invalidität habe ich nicht, da ich das Risiko als sehr gering ansehe. Ansonsten würde ich ungerne meine Sparpläne offenlegen.
5. "Der Auftragnehmer willigt ein, dass der Auftraggeber nach eigenem Ermessen einen Antrag nach § 7a SGB IV beim Rentenversicherungsträger stellt, um feststellen zu lassen, dass vom Auftragnehmer keine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wird." => Hat der Auftraggeber nicht grundsätzlich immer das Recht auf ein Statusfeststellungsverfahren?
Ich bin aktuell unsicher, ob ich diesen Vertrag unterschreiben soll.
Ich danke euch schon vorab für euer Feedback!
Viele Grüße!
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