Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Wie komme ich genau zu einer Vormundschaft?

1 Person fragt sich das

Was muss passieren? Wer darf das rechtlich machen?

Im Talk gestellte Frage
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Wenn es zu einem Notfall (Unfall, Krankheit) kommt, wendet sich das Krankenhaus an das Betreuungsgericht. Richter wenden sich mit den Informationen an das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) und klären, ob bereits eine Vorsorgevollmacht vorliegt oder nicht.

Liegt keine vor, wird ein/e gerichtliche/r Betreuer/in bestellt, der/die dann entscheidet, wie es weitergeht. Die Familie wird erstmal außen vor gelassen.

Die Lösung dazu steht in § 1896 BGB (1a): Verschriftlichst du deinen Willen, wird dieser in der Vorsorgevollmacht geregelt ist. Denn gegen “den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden”. Möchtest du nun beispielsweise deinen Sohn als Vormund für den Fall der Fälle haben, solltest du diesen Wunsch verschriftlichen.

Du kannst bei einer Vorsorgevollmacht nicht nur die Rangfolge der Personen bestimmen, die für dich dann einstehen, sondern auch, wer was machen darf.

Egal, wen du schlussendlich auswählen möchtest: Spreche vorher mit den Personen, ob sie das überhaupt machen möchten.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Ausführliche Antwort des Experten

Vorbereitet sein
Vorsorgevollmacht - hast du eine?

Mit Sven Kesberger

Werde jetzt Vereinsmitglied um diesen Talk-Mitschnitt ansehen zu können

Bist du bereits Vereinsmitglied? Dann melde dich jetzt an.

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #