Nur weil du mehrere Auftraggeber oder einen Arbeitnehmer hast, ist das kein Indiz für oder gegen eine Scheinselbstständigkeit. Ein “richtiger” Arbeitnehmerselbstständiger wird vom Gesetz als schutzbedürftig angesehen, somit zu einer gesetzlichen Altersvorsorge gezwungen und als ein rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen gesehen. Das ist der Fall, wenn du einen Hauptauftraggeber hast, der ⅚ deines Umsatzes ausmacht. Für die Vergangenheit solltest du es aussitzen und keine Formulare der Deutschen Rentenversicherung ausfüllen, legt der Experte allen nahe.
Sobald du Minijobber oder auch sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer anstellst, wirst du selber zum Arbeitgeber und bekommst eine Betriebsnummer. So wirst du alle vier Jahre geprüft und solltest vor allem darauf achten, dass du den Mindestlohn zahlst. Das gilt auch, wenn Familienangehörige für dich arbeiten.
Es wird vor allem das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis oder auch das Ehegattenarbeitsverhältnis geprüft. Verträge sollten "möglichst entschlackt sein” und du solltest ausdrücklich erwähnen, dass Tätigkeiten für die Konkurrenz erlaubt sind. Damit wird ein Wettbewerbsverbot umgangen.
Ich habe versucht, die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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